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Bußgeldkatalog
18.08.2017 10:30 (992 x gelesen)

Für diese Vergehen sind Strafen fällig

Die meisten Bußgelder werden für Tempoverstöße verhängt. Sie drohen aber auch für viele andere Handlungen.



? Sinnloses Fahren: Wer in Ortschaften unnütz hin und her fährt und so andere belästigt, zahlt 20 Euro.

? Fußgängerüberweg: Wer für Fußgänger nicht anhält, muss 80 Euro zahlen.

? Führerschein: Fahrzeug- und Führerschein vergessen kostet je 10 Euro.

? Warndreieck: Ein liegen gebliebenes nicht abzusichern, kostet 60 Euro.

? Rechts überholen: Kostet außerhalb von Ortschaften 100 Euro.

? Stau: Vorbeifahren auf dem Seitenstreifen der Autobahn macht 75 Euro.

? Gurt: Nicht anschnallen kostet 30 Euro, bei Kindern 60 Euro.

? Kennzeichen: Sind sie verschmutzt, muss man 5 Euro Verwarnungsgeld zahlen.

Verwarnungsgelder bis 55 Euro kann man sofort bar bezahlen.

Quelle: auf einen Blick 03.08.2017


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