Bußgeldkatalog

Datum 18.08.2017 10:30 | Thema: 

Für diese Vergehen sind Strafen fällig

Die meisten Bußgelder werden für Tempoverstöße verhängt. Sie drohen aber auch für viele andere Handlungen.


? Sinnloses Fahren: Wer in Ortschaften unnütz hin und her fährt und so andere belästigt, zahlt 20 Euro.

? Fußgängerüberweg: Wer für Fußgänger nicht anhält, muss 80 Euro zahlen.

? Führerschein: Fahrzeug- und Führerschein vergessen kostet je 10 Euro.

? Warndreieck: Ein liegen gebliebenes nicht abzusichern, kostet 60 Euro.

? Rechts überholen: Kostet außerhalb von Ortschaften 100 Euro.

? Stau: Vorbeifahren auf dem Seitenstreifen der Autobahn macht 75 Euro.

? Gurt: Nicht anschnallen kostet 30 Euro, bei Kindern 60 Euro.

? Kennzeichen: Sind sie verschmutzt, muss man 5 Euro Verwarnungsgeld zahlen.

Verwarnungsgelder bis 55 Euro kann man sofort bar bezahlen.

Quelle: auf einen Blick 03.08.2017





Dieser Artikel stammt von HdE MPU-Beratung und Schulung
https://www.mpu-h.de

Die URL für diese Story ist:
https://www.mpu-h.de/article.php?storyid=202&topicid=1