Bei harten Drogen ist der Lappen weg
Von Dieter Roßkopf, Heilbronner Stimme vom 29.09.2018
In der Wohnung des K. hatte die Polizei im Rahmen eines Einsatzes am 22.01.2017 Psilocin-Pilze (sogenannte Magic Mushrooms), Amphetamin, Cannabissamen, eine Pilzaufzuchtstation mit Heizplatte sowie ein Holzbrett mit „Crusher“ vorgefunden.
Begrenztes Fahrverbot
B. war mit seinem stark motorisierten Pkw im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle mit so hoher Geschwindigkeit aufgefallen, dass nach Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat zu verhängen war.
Was darf ich beim Autofahren?
Ausdrücklich verboten ist erstaunlich wenig.
Was trotzdem jeder zu seiner Sicherheit beachten sollte
Unter Cannabiseinfluss ungeeignet zum Kfz-Führen
Wer gelegentlich Cannabis einnimmt und mindestens einmal ein Kfz unter Cannabiseinfluss geführt hat, ist in der Regel ohne Weiteres, insbesondere ohne vorherige medizinisch-psychologische Untersuchung auf sein Trennungsvermögen, als ungeeignet zum Führen von Kfz anzusehen.
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 7.4.2017, 12 ME 49/17
Aus den Gründen:
Unter Drogen am Steuer
Von Dieter Roßkopf
Als B. mit seinem Pkw am 20. Februar 2014 in eine Verkehrskontrolle geriet, wies er eine THC-Konzentration von 1,5 ng/ml im Blut auf und stand infolgedessen unter der Wirkung von Cannabis. Gegen ihn erging daher ein Bußgeldbescheid mit Verhängung einer Geldbuße und eines Fahrverbots von einem Monat. Dagegen legte B. Einspruch ein.