Menu
Zwichenraum einfach

Bild_Report
Entzug der deutschen Fahrerlaubnis
21.08.2014 15:48 (1668 x gelesen)

Entzug der deutschen Fahrerlaubnis wegen Wohnsitzverstoß

1. Die deutsche Fahrerlaubnis darf auch nach Erteilung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis wegen eines ausschließlich vor der Erteilung liegenden Verhaltens des Fahrerlaubnisinhabers jedenfalls dann entzogen werden, wenn die ausländische EU-Fahrerlaubnis wegen eines Wohnsitzverstoßes nicht anerkannt werden muss (wie BVerwG, Urteil vom 30.05.2013 - 3 C 18/12 -).

2....



2. a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erfüllung des Wohnsitzerfordernisses ist derjenige der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis. Es genügt nicht, dass sich der Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis zu irgendeinem Zeitpunkt 185 Tage im Ausstellerstaat aufgehalten hat.

b) Die Anmmeldung im Ausländerregister belegt für sich genommen noch nicht die Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses.

3. Die Angabe des Betroffenen sind für die Beurteilung der Unbestreitbarkeit der aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührenden Informationen verwertbar.

VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 7.7.2014, 10 S 242/14


Zurück Druckoptimierte Version Diesen Artikel weiterempfehlen... Druckoptimierte Version
Ampelei
01ampel2012graurotweb.jpg 02ampel2012graugelb02web.jpg 03ampel2012graugruen01web.jpg 04ampel2012graugruen02web.jpg

PrinterFriendly
Druckoptimierte Version
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*