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Versicherung kürzt nach Promillefahrt
25.09.2012 12:05 (1760 x gelesen)

Wer mit 0,55 Promille im Blut einen Autounfall baut, muss damit rechnen...


dass der Kaskoversicherer seine Entschädigung kürzt. So eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az: I-4 U 101/10)Die Richter werteten die Trunkenheitsfahrt auch bei einem Blutalkoholgehalt unterhalb des Grenzwertes von 0,8 Promille als grob Fahrlässig und ließen eine Kürzung des Schadensersatzes um ein Viertel zu.


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