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MPU-Anordnung rechtswidrig
28.11.2011 15:18 (3710 x gelesen)

Post von der Fahrerlaubnisbehörde zu erhalten, sorgt oft für Verdruss.
Umso mehr, wenn eine MPU (me­dizinisch-psychologische Unter­suchung) angeordnet wird. Denn gegen diese Verfügung der Behör­de gibt es kein Rechtsmittel, dazu kommt, dass der Behörde in vielen Fällen ein Ermessensspielraum für den Erlass der MPU zusteht.


Dem Betroffenen bleibt dann nur die Wahl, sich der Anordnung zu beugen oder sich die Fahrerlaubnis entziehen zu lassen und hiergegen im Eilverfahren beim Verwaltungs­gericht vorzugehen.
Der VGH Mannheim hat nunmehr mit Beschluss vom 30.6.2011 klarge­stellt, dass aufgrund des fehlenden Rechtsschutzes gegen die Anord­nung der MPU an die Anlassbezogenheit und Verhältnismäßigkeit der Fragestellung für die Unter­suchung strenge Anforderungen zu stellen sind.
Schießt die Fragestellung über das Ziel hinaus oder ist die Anlassbezogenheit nicht hinreichend gegeben, ist die An­ordnung der MPU rechtswidrig und je­denfalls im einstweiligen Rechtsschutzver­fahren dem Betroffe­nen die Fahrerlaubnis zu belassen. Dies gilt selbst dann, wenn von mehreren Fragestellungen nur eine unrechtmäßig ist.
Die Entscheidung ist dem Grunde nach erfreulich, da der Verlust des Führerscheins oft existenzbedrohend ist.
Dennoch sollte bei einer drohenden Entziehung der Fahrer­laubnis in jedem Einzel­fall die Vorgehensweise abgewogen werden.
Oft ist es hier sinnvoll, sich fachlichen Rat ein­zuholen.
 
Quelle: Matthias Pfitzenmaier, Fachanwalt für Verkehrsrecht


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