In Italiens Städten drohen Bußgelder

Datum 06.08.2014 13:33 | Thema: 

Touristen sollten autofreie Zonen innerorts beachten

Mit dem Auto unbedacht und unvorbereitet in italienische Innenstädte zu fahren, kann teuer werden. Denn viele Zentren sind dort inzwischen für Nichtanlieger gesperrt, und Verstöße werden mit mindestens 80 Euro Bußgeld geahndet, warnt der ADAC.


Der Betrag verdoppele sich, wenn er nicht innnerhalb von 60 Tagen bezahlt werde. Ausnahmen für Touristen gelten vielerorts etwa dann, wenn deren Hotel innerhalb der Zona a traffico limitato (ZTL) genannten Fahrverbotszonen liegt.
Um die oftmals videoüberwachten ZTL problemlos passieren zu können, muss man sein Kennzeichen vorab oder bei der Ankunft über die Unterkunft registrieren lassen. Grundsätzlich rät der Club dazu, auf Schilder mit Durchfahrtsverbot zu achten und im Zweifel für Fahrten in Zentren auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Der Hinweis, dass die Zufahrt durch ein Videokontrollsystem überwacht wird, lautet im italienischen: „Accesso controllato da telecamere“.

Behinderte Verkehrsteilnehmer bekommen in vielen Städten eine Zufahrtsberechtigung, wenn sie einen Nachweis bei der entsprechenden italienischen Kommune vorlegen. Wichtig: Freischaltungen sollte man sich stets von Unterkunft oder Kommune bestätigen lassen, um gegen etwaige Bußgeldbescheide Einspruch einlegen zu können, wenn trotz Registrierung etwas schiefgeht.
Fahrer ohne Registrierung zahlen das Bußgeld im schlimmsten Fall nicht nur einmal am Tag. Vielmehr wird das Bußgeld immer aufs Neue fällig, wenn man ohne Registrierung von einer Überwachungskamera erfasst wird. Beim Sightseeing im Auto oder bei der Parkplatzsuche könne es durchaus vorkommen, dass man versehentlich mehrmals hintereinander in eine ZTL einfährt, erfasst wird und für jede Einfahrt Bußgeld zahlen muss, erklärt der ADAC. Auch Fahrer eines Mietwagens entgehen der Strafe nicht, wenn sie eine ZTL verletzt haben. Denn die Autovermietungen geben die Daten des Mieters weiter und berechnen dafür zudem noch eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 50 Euro.
Verkehrsbeschränkte Zonen gibt es laut ADAC in nahezu allen größeren und sehr vielen Kleinstädten und Gemeinden. Sie finden sich unter anderem in Bologna, Florenz, Mailand, Rom, Arezzo, Pisa und Verona.
Quelle: Heilbronner Stimme, 04.08.2014





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