Dauer-Falschparken

Datum 25.09.2012 12:00 | Thema: 

Falschparken kann den Führerschein kosten.

Dies gilt, so der ADAC, für Autofahrer, die zeigen, dass sie sich „vorsätzliche und dauerhaft über die Verkehrsordnung” stellen.


Der ADAC verweist auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Saarlouis (Az: 10 K 487/11n). Ein Autofahrer hatte 120 Parkvergehen begangen. Daher wurde eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Der Fahrer legte das Gutachten nicht vor. Die Behörde entzog daraufhin die Fahrerlaubnis. Das Gericht schloss sich an.



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