Schminken, essen, Karten lesen

Datum 18.08.2017 10:06 | Thema: 

Was darf ich beim Autofahren?

Ausdrücklich verboten ist erstaunlich wenig.
Was trotzdem jeder zu seiner Sicherheit beachten sollte


Schnell mal an der roten Ampel die Wimperntusche auffrischen? Während der Fahrt ein Butterbrot essen? Oder bei Hitze die Schuhe ausziehen? Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist all das nicht verboten. Wenn man nach ihrem Wortlaut geht, darf man im Prinzip sogar freihändig fahren - nur Radlern und Motorradfahrern ist das Loslassen des Lenkers verboten.

Niemand darf gefährdet oder geschädigt werden

Für Autofahrer dagegen regelt die Straßenverkehrsordnung viele Dinge einfach gar nicht. Es findet sich zum Beispiel kein Wort darüber, was geeignete Schuhe zum Fahren sind. Theoretisch darf man also auch barfuß oder in Flipflops fahren. Aber: Die StVO schreibt vor, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder unnötig belästigt wird. Verhakt sich also zum Beispiel eine lockere Sandale am Bremspedal und es kommt zum Unfall, hat man seine Sorgfaltspflicht verletzt und trägt zumindest eine Teilschuld.

Das gleiche Prinzip greift auch bei anderen eigentlich erlaubten Handlungen. So darf man etwa auf einer Autobahn ohne Tempolimit so schnell fahren, wie es die Verkehrslage hergibt. Doch wer schneller als mit der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h unterwegs ist und unverschuldet in einen Unfall gerät, haftet für den Schaden mit. 20 Prozent hält der Bundesgerichtshof dabei für angemessen.

Eindeutig verboten ist am Steuer die Handynutzung - wenn man es dazu in die Hand nimmt. Dabei ist es egal, ob man tatsächlich telefoniert. Kurios: Mit einem MP3-Player darf man Musik hören (wenn sie nicht so laut ist, dass man ein Martinshorn nicht mehr hören kann), aber nicht mit dem Handy. Auch das Navi darf man während der Fahrt bedienen, nicht aber das Handy anfassen, um dessen Navigationsfunktion zu nutzen.

Darüber, was erlaubt ist und was nicht, gibt es viele Irrtümer. So fühlen sich zum Beispiel viele genötigt, wenn ein schnellerer Fahrer von hinten die Lichthupe betätigt. Doch laut StVO ist das außerhalb von Ortschaften erlaubt. Um seine Überholabsicht anzuzeigen, darf man sogar hupen. Zur Nötigung wird das Ganze aber, wenn man dicht auffährt und wiederholt aufblendet.

Ein weiterer Irrtum betrifft das Fahren auf der Mittelspur dreispuriger Autobahnen. Zwar gilt das Rechtsfahrgebot Man muss sich aber nicht in jede Lücke einfädeln. Einst galt: Ist die Lücke groß genug, um dort 20 Sekunden zu fahren, muss man auf die rechte Spur wechseln. Das haben Gerichte längst gekippt. Fahren rechts Autos oder Lkw, darf man in der Mitte bleiben.

Quelle: auf einen Blick 03.08.2017





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