Führerschein schneller weg

Datum 28.12.2011 15:11 | Thema: 

Wiederholungstätern kann bereits ab acht Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei der Führerschein entzogen werden.

Das geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az.: 16 B 212/11) hervor, auf die der Auto Club Europa (ACE) in seiner Zeitschrift „Verkehrsjurist“ hinweist. Demnach ist dies zulässig, wenn es die Vorgeschichte erfordere: Zum Beispiel, wenn der Autofahrer bereits einmal den Führerschein verloren habe und sein Punktekonto nach Wiedererlangen der Fahrerlaubnis in unverhältnismäßig kurzer Zeit wieder fülle. Normalerweise wird erst bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis einbehalten.

Quelle: Heilbronner Stimme, 22.12.2012





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