09.06.2010 11:13 (2434 x gelesen)
Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 26.04.2010, AZ: 6 L 663/10
Die Nutzung fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (z. B. Fahrräder) im öffentlichen Straßenverkehr darf einem Fahrradfahrer, der sich nach einer Trunkenheitsfahrt weigert eine medizinisch-psychologische Begutachtung durchführen zu lassen, untersagt werden.