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Skurriles Urteil
03.11.2015 19:11 (1913 x gelesen)

Jobcenter muss Kosten für Idiotentest nicht übernehmen

Hartz-IV-Empfänger, denen der Führerschein nach einer Alkoholfahrt abgenommen wurde, müssen die Kosten für den Idiotentest, aus eigener Tasche zahlen, entschied das Sozialgericht Heilbronn.



Im zugrunde liegenden Streitfall verlor ein 54-jähriger Mann nach einer Trunkenheitsfahrt mit 1,52 Promille seinen Führerschein. Seinen Antrag, ihm die Kosten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis inklusive der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und hierzu benötigter Vorbereitungskurse in Höhe von mehr als 2400 Euro zumindest darlehenshalber zu übernehmen, lehnte das Jobcenter des Landkreises Heilbronn ab.

Daraufhin beantragte der Mann vor dem Sozialgericht Heilbronn einstweiligen Rechtsschutz (Az.: S 10 AS 2226/14). Er machte geltend, den Führerschein aufgrund eines Fehlurteils der jungen Amtsrichterin verloren zu haben, weil er den Alkohol nur wegen Unwohlseins und Schmerzen zu sich genommen habe. Wegen seines Rheumas müsse er aber dringend mit eigenem Pkw zur ambulanten Kur fahren. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln dauere dies über eine Stunde pro Weg und sei mit einem längeren, ihm nicht zumutbaren Fußweg verbunden.

Dem widersprachen die Heilbronner Sozialrichter. Die Wegstrecke entspreche dem, was ein normaler Pendler täglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklege. Das sei dem Hartz-IV-Bezieher auch zumutbar. Außerdem seien die Kosten zur Wiedererlangung des Führerscheins Folge strafbaren Verhaltens. Die Regelleistung solle zwar das soziokulturelle Existenzminimum gewährleisten. Folgekosten von sozialschädlichem Verhalten wie etwa Geldstrafen und Verwarngelder fielen aber nicht hierunter. Es sei auch nicht ersichtlich, dass der Antragsteller den Führerschein benötige, um wieder einen Job zu finden. Eine konkrete Arbeitsstelle, zu deren Einstellungsvoraussetzungen eine gültige Fahrerlaubnis zähle, habe der Mann nicht nennen können.

Wohl wegen des uneinsichtigen Verhaltens des Mannes gab das Gericht zudem zu Protokoll, dass es sich nicht sicher sei, ob der Antragsteller selbst bei intensivster Vorbereitung den Idiotentest meisten könne.

Video und Quelle: Focus-online


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