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Auto wegen Schulden stillgelegt
25.10.2010 11:03 (2273 x gelesen)

Das Verwaltungsgericht Saalouis entschied: Hat ein Autohalter nach Angaben des Finanzamtes die Steuer nicht bezahlt, muss die Zulassungstelle das Auto ohne weitere Nachprüfung des Falles stillegen.


Nach Meinung des Gerichts ist die Behörde an die entsprechende Mitteilung des Finanzamtes gebunden, denn andernfalls würde sie sich zum Kontolleur der Behörde machen. (Az.: 10 K 686/09).

Das Gericht wies damit die Klage eines Fahrzeughalters ab. (Quelle: Heilbronner Stimme)


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