Aufgepasst!
Eine Verkehrskontrolle ist kein Grund, nervös zu werden. Hände aufs Lenkrad und tief durchatmen - das ist meist ein guter Start. Aber was sollten Autofahrer noch beachten,
...wenn sie ein Polizist an die Seite winkt? Grundsätzlich gilt: Der Leuchtschrift am Polizeiauto oder dem Wink mit der Polizeikelle müssen Autofahrer umgehend folgen. „Man sollte sich dabei ruhig und besonnen verhalten und an der nächsten geeigneten Stelle halten“, sagt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD).
Wer die Aufforderung ignoriert, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Bei Kontrollen am Abend kann es auch sinnvoll sein, die Innenbeleuchtung einzuschalten. Handelt es sich um eine Allgemeine Verkehrskontrolle, dürfen die Polizisten den Fahrzeugzustand, die Fahrtüchtigkeit des Fahrers und die Papiere überprüfen, sagt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht in Hamburg. Das kann etwa bei einer Personensuche oder bei konkretem Verdacht anders sein - zum Beispiel wenn es im Auto etwa nach Cannabis riecht. „Man kann den Polizeibeamten fragen, auf welcher gesetzlichen Grundlage er handelt“, sagt Mielchen.
Der Autofahrer sollte stets ruhig bleiben und den Anweisungen der Polizisten folgen. „Eine offene und freundliche Kommunikation mit den Beamten ist die beste Voraussetzung, um Missverständnisse zu vermeiden“, sagt Polizeihauptkommissar Clemens Gergen vom Landespolizeipräsidium Saarland. Tabu: aggressive oder abrupte Reaktionen. Besser: Hände auf das Lenkrad legen.
„Greifen Sie nicht unaufgefordert in das Handschuhfach, in die Jackentasche oder unter den Sitz“, erklärt Anja Smetanin vom Auto-Club Europa (ACE) und rät, nicht unaufgefordert aus dem Auto auszusteigen. „Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte“, heißt es oft gleich am Anfang einer Kontrolle. Zur Herausgabe sind Autofahrer auch verpflichtet. Das gilt auch für Angaben zur Person: Dazu gehören Vor- und Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Wohnortanschrift und Staatsangehörigkeit. Nach der Begrüßung sollte man sich aber auf die wichtigste Regel in Verkehrskontrollen besinnen, nämlich zu schweigen. Mit Sätzen wie: „Ich habe nur ein Bier getrunken“ oder „Ich weiß, ich bin ein bisschen zu schnell gefahren“ könnte man sich selbst belasten. Das Schweigen hingegen dürfen die Beamten nicht nachteilig auslegen. Bei einer Verkehrskontrolle ohne konkreten Verdacht dürfen sich die Polizisten das Fahrzeug zwar ansehen, haben aber keinen Anspruch auf einen Blick in das Handschuhfach oder den Kofferraum. Gelegentlich will die Polizei die Verkehrstüchtigkeit überprüfen. Was Autofahrer oft nicht wissen: Die Teilnahme an diesen Tests ist freiwillig und kann verweigert werden, (mag)
Quelle: echo am Wochenende